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   VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011   

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VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011 (https://dejure.org/2019,11575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011 (https://dejure.org/2019,11575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2019 - 19 ZB 18.1011 (https://dejure.org/2019,11575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 3, § 54, § 55; EMRK Art. 8; ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a. wegen Raubes und Körperverletzungsdelikten bestätigenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr und Gefahrenprognose; Nicht abgeschlossene Drogentherapie; Aussagekraft ...

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a. wegen Raubes und Körperverletzungsdelikten bestätigenden Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr und Gefahrenprognose; Nicht abgeschlossene Drogentherapie; Aussagekraft von Stellungnahmen zum Therapieverlauf; "Faktischer, Inländer"; Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Gefahrenprognose; Drogentherapie; ...

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch seinen Aufenthalt i.R.e. Verurteilung wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Unterbringung eines türkischen Staatsangehörigen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 27.09.2017 - 10 ZB 16.823

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, mit der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie bzw. einer Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 10 ZB 17.993 - juris Rn. 16; 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris).

    Unerlässlichkeit ist dabei nicht im Sinne einer "ultima ratio" zu verstehen, sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris Rn. 20).

    Auch aus der behaupteten Stellung als "faktischem Inländer" ergeben sich solche erhöhten Anforderungen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - juris Rn. 18 und B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 juris Rn. 12).

    Bei der Feststellung der für eine Ausweisung erforderlichen Sicherheitsgefahr bzw. der schwerwiegenden Gefahr i.S.v. § 53 Abs. 3 AufenthG handelt es sich um eine Prognose, die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eigenständig zu treffen haben (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Daher sind die Therapiestellungnahmen nicht als objektive Gutachten, sondern als einseitige Stellungnahmen zu bewerten (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, § 35 Rn. 253; BayVGH, B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 23).

    Darüber hinaus liegen die Erfolgschancen einer Therapie im Allgemeinen deutlich unter 50% (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, § 35 Rn. 46; BayVGH, B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 26 m.w.N.), wobei hier lediglich das Scheitern im ersten Jahr nach Therapieende berücksichtigt ist.

  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 19 ZB 97.1557
    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Hat das Berufungsgericht - wie vorliegend - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils, so kann die Rechtsfrage regelmäßig keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.1999 - 19 ZB 97.1557 - juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Auch aus der behaupteten Stellung als "faktischem Inländer" ergeben sich solche erhöhten Anforderungen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - juris Rn. 18 und B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185, juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - NVwZ-RR 1990, 649, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5. St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5. St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185, juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - NVwZ-RR 1990, 649, juris Rn. 4).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 ZB 17.993

    Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Drogendelikten

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Soweit der Antragsteller durch seinen Vortrag, bis zum Abschluss der Maßregel gingen von ihm überhaupt keine Gefahren aus, zudem seien Lockerungsstufen erst dann vorgesehen, wenn aufgrund der therapeutischen Behandlung der Suchterkrankung eine entsprechende Lockerung erprobt werden könne, (auch) zum Ausdruck bringen will, es könne oder müsse der Erfolg einer Drogentherapie abgewartet werden, ist (zusätzlich) festzuhalten: Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, so lange in einer Therapieeinrichtung in der Bundesrepublik zu verbleiben, bis seine Suchterkrankung geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 18; B.v. 27.10.2017 - 10 ZB 17.993 - juris Rn. 16; B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.5.2019 - OVG 11 N 123.16 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171

    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines

    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen oder mit einer Suchtproblematik in Zusammenhang stehen, kann von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange nicht der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 14; B.v. 17.9.2019 - 10 ZB 18.1990 - juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • VG Hannover, 30.06.2020 - 12 B 1649/20

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; örtliche Zuständigkeit

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.8.2012 - 11 ME 158/12 - n.v.; OVG NRW, Beschl. v. 14.12.2007 - 17 B 775/06 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

    Der hochgefährliche, nicht therapierte Antragsteller hätte selbst dann, wenn er sich noch in einer Therapieeinrichtung (ggf. mit Anzeichen für eine erfolgreiche Behandlung) befinden würde, keinen Anspruch darauf, so lange in einer Therapieeinrichtung in der Bundesrepublik zu verbleiben, bis seine Suchterkrankung geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 18; B.v. 27.10.2017 - 10 ZB 17.993 - juris Rn. 16; B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.5.2019 - OVG 11 N 123.16 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 19 C 21.847

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht - erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung

    Insbesondere weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, solange in einer Therapieeinrichtung in der Bundesrepublik zu verbleiben, bis seine Suchterkrankung geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.5.2019 - OVG 11 N 123.16 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Selbst eine abgeschlossene Therapie rechtfertigt unter Berücksichtigung der Rückfallquote per se keine Resozialisierungswahrscheinlichkeit, BayVGH B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011.
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